AfD-Mitgliedschaft reicht nicht für ein Waffenverbot
Die Mitgliedschaft in der AfD reicht nicht für ein Waffenverbot. Das hat das Verwaltungsgericht im thüringischen Gera entschieden und damit vier AfD-Mitgliedern recht gegeben. Der legale Waffenbesitz darf demnach nicht pauschal verboten werden.