Um den Jugendschutz beim Verkauf von Zubehör für E-Zigaretten geht es am Mittwoch (08.45) Uhr am Bundesgerichtshof. Dieser entscheidet, ob Verkäufer das Alter ihrer Kunden kontrollieren müssen. Geklagt hat ein Händler gegen einen anderen. Beide verkaufen Ersatzteile für E-Zigaretten, darunter leere Tanks, die mit Flüssigkeit zum Verdampfen befüllt werden können. (Az. I ZR 106/25)