BGH fällt Urteil – Mieter dürfen mit Untervermietung keinen Gewinn machen

Ein Mieter darf mit der Untervermietung seiner Mietwohnung keinen Gewinn erzielen, der über seine eigenen Aufwendungen wie Miete oder Nebenkosten hinausgeht. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.

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nazaj