Entschädigung für BenkoL Beugestrafe gegen Signa-Gründer war unzulässig

Entschädigung für BenkoL Beugestrafe gegen Signa-Gründer war unzulässig Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden: Die Beugestrafe gegen Signa-Gründer René Benko wegen Aussageverweigerung im COFAG-U-Ausschuss war unzulässig. Der Bund muss nun Aufwendungen ersetzen.

Več na: https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/20597872/cofag-u-ausschuss-beugestrafe-gegen-rene-benko-war-unzulaessig

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