Ein Bundeswehrsoldat darf ab und zu von ihm selbst erlegtes Wild zum kleinen Preis an Kameraden abgeben. Das ist keine Nebenbeschäftigung, die genehmigt werden muss, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am Montag veröffentlichten Beschluss entschied. Es ging um einen Soldaten, der einen Jagdbezirk gepachtet hat. (Az. 2 WDB 1.25)