Gericht kippt Gender-Kündigung – Bundesamt verliert im Streit um geschlechtsneutrale Sprache
Die Kündigung einer Mitarbeiterin des Bundesamts für Seeschifffahrt, die sich geweigert hatte, in offiziellen Dokumenten zu gendern, war nicht rechtens. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hamburg in einer Berufungsverhandlung.