Julius Meinl muss neun Millionen Euro Beraterhonorar zurückzahlen

Julius Meinl muss neun Millionen Euro Beraterhonorar zurückzahlen Der Oberste Gerichtshof Beratervertrag hat den Beratervertrag für sittenwidrig erklärt. Der Masseverwalter der ehemaligen Meinl Bank fordert das hohe Konsulentenhonorar und die Kosten für Firmenjet-Nutzung von Julius Meinl V. zurück.

Več na: https://www.kleinezeitung.at/wirtschaft/20681722/julius-meinl-muss-neun-millionen-euro-beraterhonorar-zurueckzahlen

nazaj