Der Signa-Pleitier sieht sein „Grundrecht auf persönliche Freiheit verletzt“, weil er seit mehr als einem Jahr in U-Haft sitzt. Jetzt urteilte der Oberste Gerichtshof, dass dem nicht so ist.
Več na: https://www.kleinezeitung.at/wirtschaft/20765397/benko-blitzt-vor-ogh-ab-er-muss-in-u-haft-bleiben