Steuerliche Förderung für Mietwohnungsneubau nicht bei vorherigem Abriss

Steuerliche Förderung für Mietwohnungsneubau nicht bei vorherigem Abriss Die steuerliche Förderung für den Bau neuer Mietwohnungen gibt es nur, wenn tatsächlich neuer Wohnraum entsteht. Wird ein zuvor vermietetes Einfamilienhaus abgerissen und durch einen Neubau ersetzt, können die Bauherren keine Förderung beanspruchen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. (Az. IX R 24/24)

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