Die Bildungskarenz wurde 2025 abgeschafft, mit Juni 2026 soll das neue System der Weiterbildungsbeihilfe folgen. Das ändert nichts daran, dass beruflich veranlasste Weiterbildungskosten weiterhin steuerlich berücksichtigt werden können. Deloitte-Expertin Karin Eckhart klärt auf und gibt einen Überblick.